Stand: 01.04.2026
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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der App „kieldawnpatrol.cc" (nachfolgend „App"), die von Kiel Dawn Patrol e. V., c/o Velostyle, Grasweg 8, 24118 Kiel (nachfolgend „Verein") betrieben wird.
(2) Die App dient als Community-Plattform der Organisation und Verwaltung von Radausfahrten. Sie dient dem Verein insbesondere als Werkzeug zur Führung von Teilnehmer*innen-Listen zu Versicherungszwecken. Nutzer*innen können sich über die App für Ausfahrten anmelden, ihre persönliche Fahrtstatistik einsehen und sich mit anderen Nutzer*innen vernetzen.
(3) Die Nutzung der App ist kostenlos. Es entstehen keine Mitgliedsbeiträge oder Gebühren durch die Registrierung oder Nutzung der App.
(4) Die Nutzung der App begründet keine Mitgliedschaft im Verein. Die App steht sowohl Vereinsmitgliedern als auch Gastfahrer*innen offen.
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§ 2 Registrierung und Account
(1) Zur Nutzung der App ist eine Registrierung erforderlich. Hierfür werden Vor- und Nachname sowie eine gültige E-Mail-Adresse benötigt.
(2) Die Registrierung steht Personen ab 16 Jahren offen. Mit der Registrierung bestätigen Nutzer*innen, das 16. Lebensjahr vollendet zu haben.
(3) Nutzer*innen dürfen jeweils nur einen Account anlegen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
(4) Nutzer*innen können ihren Account jederzeit in den App-Einstellungen löschen. Die Folgen der Löschung sind in § 10 und in der Datenschutzerklärung geregelt.
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§ 3 Rollen und Berechtigungen
Die App kennt folgende Rollen:
(1) Nutzer*in (Standardrolle): Kann sich für Ausfahrten anmelden, die eigene Fahrtstatistik einsehen, die Freundschaftsfunktion nutzen und optional ein Profilbild hochladen. Das Profilbild ist ausschließlich für verbundene Freund*innen sichtbar.
(2) Guide: Kann zusätzlich die Teilnehmer*innen-Liste der Ausfahrten einsehen, für die er/sie als Guide eingeteilt ist. Die Identität des Guides ist für alle Teilnehmer*innen der jeweiligen Ausfahrt sichtbar. Das Profilbild eines Guides ist für alle registrierten Teilnehmer*innen der jeweiligen Ausfahrt sichtbar. Guides unterzeichnen vor Erhalt ihrer Rolle eine Vertraulichkeitserklärung.
(3) Administrator*in: Hat Zugriff auf alle Nutzer*innen-Daten und Teilnehmer*innen-Listen zum Zweck der Vereinsverwaltung. Das Profilbild unterliegt derselben erweiterten Sichtbarkeit wie bei Guides. Administrator*innen unterzeichnen ebenfalls eine Vertraulichkeitserklärung.
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§ 4 Klarnamenpflicht und korrekte Angaben
(1) Die Nutzung der App erfordert die Angabe des korrekten bürgerlichen Vor- und Nachnamens. Die Verwendung von Pseudonymen, Künstlernamen, Fantasienamen oder fremden Namen ist nicht gestattet.
(2) Die Klarnamenpflicht ist erforderlich, um die eindeutige Identifizierbarkeit aller Teilnehmer*innen im Versicherungsfall zu gewährleisten. Ohne korrekte Namensangabe besteht kein Versicherungsschutz über den Verein.
(3) Der Verein behält sich vor, Nutzer*innen-Accounts mit offensichtlich falschen Namensangaben ohne Vorankündigung zu sperren oder zu löschen.
(4) Guides können vor Beginn einer Ausfahrt eine Identitätsprüfung vornehmen (z. B. durch Abgleich mit einem Lichtbildausweis). Die Verweigerung der Identitätsprüfung kann zum Ausschluss von der Ausfahrt führen.
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§ 5 Freundschaftsfunktion
(1) Die App bietet die Möglichkeit, sich mit anderen Nutzer*innen zu vernetzen („Freundschaft"). Eine Verbindung kommt erst durch beidseitige Bestätigung zustande.
(2) Verbundene Nutzer*innen können gegenseitig einsehen, ob die jeweilige befreundete Person für eine Ausfahrt angemeldet ist.
(3) Die Teilnahme an Ausfahrten ist standardmäßig nur für Administrator*innen und Guides sichtbar. Eine Sichtbarkeit für andere Nutzer*innen entsteht ausschließlich durch eine bestätigte Freundschaftsverbindung.
(4) Jede Verbindung kann von beiden Seiten jederzeit aufgelöst werden. Mit der Auflösung erlischt die gegenseitige Sichtbarkeit sofort.
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§ 6 Teilnahme an Ausfahrten
(1) Die Anmeldung zu einer Ausfahrt über die App stellt eine verbindliche Zusage zur Teilnahme dar. Eine Abmeldung ist bis zum Start der Ausfahrt möglich.
(2) Erscheint eine angemeldete Person nicht zur Ausfahrt, ohne sich zuvor abgemeldet zu haben, werden die Teilnahmedaten (Name und Datum der Ausfahrt) dennoch für den in § 10 Abs. 3 genannten Zeitraum von 3 Jahren gespeichert, da eine nachträgliche Überprüfung der tatsächlichen Teilnahme nicht in jedem Fall möglich ist.
(3) Die Teilnahme an Ausfahrten setzt eine vorherige Anmeldung über die App voraus. Personen, die ohne Anmeldung an einer Ausfahrt teilnehmen, tun dies auf eigenes Risiko und ohne Versicherungsschutz über den Verein. Der Verein ist nicht verpflichtet, die Anmeldung aller Teilnehmer*innen vor Ort zu überprüfen.
(4) Die Teilnahme an Ausfahrten erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die App dient ausschließlich der Organisation; der Verein übernimmt keine über den Versicherungsschutz hinausgehende Verantwortung für die Durchführung.
(5) Alle Teilnehmer*innen verpflichten sich, die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) während der gesamten Ausfahrt strikt einzuhalten. Guides übernehmen keine Verkehrssicherungspflicht.
(6) Änderungen der Strecke, des Ablaufs oder der Zeiten einer Ausfahrt (z. B. aufgrund von Witterung, Straßensperrungen oder sonstigen Umständen) bleiben vorbehalten. Bei Absage einer Ausfahrt werden angemeldete Teilnehmer*innen nach Möglichkeit per Push-Benachrichtigung informiert, sofern sie diese aktiviert haben. Ein Anspruch auf rechtzeitige Benachrichtigung besteht nicht.
(7) Mit der Anmeldung zu einer Ausfahrt bestätigen Teilnehmer*innen den Teilnahme- und Risikohinweis des Vereins.
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§ 7 Ausrüstung, Eignung und Sicherheit
(1) Teilnehmer*innen bestätigen mit der Anmeldung zu einer Ausfahrt, dass sie körperlich in der Lage sind, an der jeweiligen Ausfahrt teilzunehmen, und ihnen keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die eine Teilnahme ausschließen. Die Beurteilung der eigenen körperlichen Eignung obliegt den Teilnehmer*innen selbst; der Verein übernimmt hierfür keine Verantwortung.
(2) Alle Teilnehmer*innen sind für den technisch einwandfreien und verkehrssicheren Zustand des eigenen Fahrrades selbst verantwortlich. Dazu gehören insbesondere eine funktionierende Beleuchtung, Bremsen und Bereifung.
(3) Der Verein empfiehlt dringend das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms bei allen Ausfahrten. Die Entscheidung über das Tragen eines Helms liegt in der Eigenverantwortung der teilnehmenden Person. Der Verein weist darauf hin, dass das Nichttragen eines Helms im Falle eines Unfalls als Mitverschulden gewertet werden kann.
(4) Zum Schutz deiner Sicherheit empfehlen wir, die SOS-Notruffunktion deines Smartphones einzurichten (iOS: Notfallpass / Android: Notfallinformationen). Notfallkontakte werden in der App bewusst nicht gespeichert.
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§ 8 Versicherungsschutz
(1) Teilnehmer*innen an vom Verein organisierten Ausfahrten sind über die Vereinsversicherung mitversichert. Dies gilt sowohl für Vereinsmitglieder als auch für Gastfahrer*innen.
(2) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die korrekte Angabe des bürgerlichen Namens (vgl. § 4) und die ordnungsgemäße Anmeldung über die App.
(3) Teilnehmer*innen, die sich nicht über die App angemeldet haben oder falsche Personalien angegeben haben, können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Der Verein übernimmt in diesem Fall keine Haftung.
(4) Unabhängig vom Vereins-Versicherungsschutz wird allen Teilnehmer*innen empfohlen, über eine eigene private Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schäden gegenüber Dritten während sportlicher Aktivitäten abdeckt.
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§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Verein, seine gesetzlichen Vertreter*innen sowie die eingesetzten Guides haften bei Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist bei Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vereins, seiner Vertreter*innen oder Guides beruhen.
(3) Bei Pannen, Unfällen oder Sachschäden an Fahrrädern oder Ausrüstung übernimmt der Verein keine Haftung oder Kosten für Reparatur, Bergung oder Rücktransport.
(4) Der Verein haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit der App. Kurzfristige Ausfälle oder technische Störungen begründen keine Ansprüche gegen den Verein.
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§ 10 Account-Löschung und Datenverbleib
(1) Du kannst deinen Account jederzeit in den App-Einstellungen löschen.
(2) Bei Löschung werden sofort und unwiderruflich entfernt:
- Deine Profildaten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse)
- Dein Profilbild (sofern vorhanden)
- Deine Fahrtstatistik
- Alle Freundschaftsverbindungen
- Alle Push-Subscriptions und Zustellprotokolle
(3) Nicht sofort gelöscht werden deine Teilnahmedaten (Vor- und Nachname sowie Datum der Ausfahrt). Diese verbleiben aus versicherungsrechtlichen Gründen für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem jeweiligen Ausfahrtsdatum im System. Sie sind gesperrt und dürfen ausschließlich zum Zweck des Versicherungsnachweises verwendet werden. Danach werden sie automatisiert gelöscht.
(4) Nach Löschung des Accounts besteht kein Zugang mehr zur App und zur persönlichen Fahrtstatistik.
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§ 11 Verhaltensregeln und Sperrung
(1) Nutzer*innen verpflichten sich, die App nur bestimmungsgemäß zu nutzen. Insbesondere ist untersagt:
- Die Angabe falscher Identitäten (vgl. § 4)
- Jede Form von Belästigung, Diskriminierung oder respektlosem Verhalten gegenüber anderen Nutzer*innen
- Versuche, die technische Infrastruktur der App zu manipulieren, zu stören oder unbefugt auf Daten anderer Nutzer*innen zuzugreifen
- Die Nutzung der App zu kommerziellen oder werblichen Zwecken
(2) Werden gegenüber dem Verein Ansprüche Dritter geltend gemacht, die auf einem Verstoß einer/eines Nutzer*in gegen diese Nutzungsbedingungen beruhen (insbesondere aufgrund falscher Namensangaben oder rechtswidrigen Verhaltens), stellt die/der betreffende Nutzer*in den Verein von diesen Ansprüchen frei, sofern sie/er den Verstoß zu vertreten hat.
(3) Der Verein behält sich vor, bei Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen den Account zeitweise zu sperren oder dauerhaft zu löschen. Vor einer dauerhaften Löschung werden betroffene Nutzer*innen nach Möglichkeit informiert und angehört.
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§ 12 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an der App, ihrem Design, ihrer Software und ihren Inhalten liegen beim Verein oder den jeweiligen Rechteinhaber*innen.
(2) Nutzer*innen erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der App für die Dauer der Registrierung.
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§ 13 Änderungen der Nutzungsbedingungen
(1) Der Verein kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
(2) Über wesentliche Änderungen werden die Nutzer*innen mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung informiert.
(3) Widersprechen Nutzer*innen den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Auf dieses Recht und die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(4) Im Falle eines Widerspruchs kann der Verein das Nutzungsverhältnis beenden.
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§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit englische Übersetzungen dieser Nutzungsbedingungen bereitgestellt werden, dienen diese ausschließlich der Information. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
(4) Der Verein ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).